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Jugendschutz im Kulttempel

Grundsätzlich gilt zum Besuch des Kulttempels ein Mindestalter von 18 Jahren. Durch die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung nach §1, Absatz.1, Nr.4 des Jugendschutzgesetzes  besteht aber die Möglichkeit für die sorgeberechtigten Personen eine Ausnahme für ihr minderjähriges Kind zu schaffen.

Das erforderliche Dokument ist auf den Internetseiten des Kulttempels unter
http://www.Kulttempel.com/zusatz/VOLLMACHT_KT.pdf
abrufbar. Dieses Dokument ist vollständig ausgefüllt am Eingang vorzuzeigen bzw. zu hinterlegen. Wir behalten uns vor die ausgefüllten Erziehungsbeauftragungen zu kontrollieren, und werden Stichprobenartig auch Nachprüfungen anstellen.
 
Zusätzlich sind wir durch den Gesetzgeber aufgefordert beim Einlass im Zweifelsfall der Volljährigkeit unserer Gäste auch Ausweiskontrollen durchzuführen. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum den Personalausweis beim Eintritt in den Kulttempel bereit zu halten.

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